Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 7 – S-3225 / 16 / 10001 vom 11.01.2017

Gemäß § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG gibt das BMF die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die ausgehend von den vom Statistischen Bundesamt am 10.01.2017 veröffentlichten Preisindizes für die Bauwirtschaft (Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart von Wohn- und Nichtwohngebäuden; Jahresdurchschnitt 2016; 2010 = 100) ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2017 anzuwenden sind.

Baupreisindizes (2010 = 100)

Gebäudearten*
1.01. bis 5.1. Anlage 24, Teil II., BewG
= 113,4

Gebäudearten*
5.2. bis 18.2. Anlage 24, Teil II., BewG
= 113,7

*Die Bestimmungen in der Anlage 24, Teil II., BewG zum Teileigentum und zur Auffangklausel gelten analog.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF