WPK, Mitteilung vom 10.04.2017
Nachdem das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) am 10. März 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde („Neu auf WPK.de“ vom 16. März 2017), passierte das Gesetz am 31. März 2017 den Bundesrat. Der Beschluss ist auf der Internetseite des Bundesrates veröffentlicht.
Das Gesetz tritt nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Quelle: WPK