WPK, Mitteilung vom 23.03.2017
Die WPK möchte einige ausgewählte handelsrechtliche Änderungen aus dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vorstellen, die besondere Auswirkung auf die Abschlussprüfung entfalten.
Einleitend lässt sich festhalten: Aus dem BilRUG resultieren wesentliche Änderungen für die Unternehmensberichterstattung, vor allem aus einer geänderten Umsatzerlösdefinition und einer Überarbeitung der Anhangangaben.
Für die Abschlussprüfung ergeben sich Besonderheiten aus:
- einer Anhebung der Schwellenwerte,
- zusätzlichen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk,
- neuen Offenlegungsanforderungen.
Download
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) [PDF, 315KB]
Quelle: WPK