WPK, Mitteilung vom 23.03.2017

Die WPK möchte einige ausgewählte handelsrechtliche Änderungen aus dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vorstellen, die besondere Auswirkung auf die Abschlussprüfung entfalten.

Einleitend lässt sich festhalten: Aus dem BilRUG resultieren wesentliche Änderungen für die Unternehmensberichterstattung, vor allem aus einer geänderten Umsatzerlösdefinition und einer Überarbeitung der Anhangangaben.

Für die Abschlussprüfung ergeben sich Besonderheiten aus:

  • einer Anhebung der Schwellenwerte,
  • zusätzlichen Anforderungen an den Bestätigungsvermerk,
  • neuen Offenlegungsanforderungen.

Download
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BiLRUG) [PDF, 315KB]

Quelle: WPK