BMF, Pressemitteilung vom 07.04.2017
Kurzfassung
Das BMF teilt den Stand der Umsetzung der Anfang April 2016 in einem 10-Punkte-Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche bekanntgemachten Vorhaben mit.
Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte ein:
- Steuerlicher Informationsaustausch mit Panama,
- Schwarze Listen,
- Weltweiter automatischer Informationsaustausch,
- Überwachung des Informationsaustauschs,
- Transparenzregister,
- Registervernetzung,
- Offenlegungspflichten für Steuergestaltungen,
- Schärfere Verwaltungssanktionen,
- Keine „Flucht in die Verjährung“,
- Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldung – Financial Intelligence Unit (FIU).
Die vollständige Mitteilung finden Sie Homepage des BMF
Quelle: BMF