BMF, Pressemitteilung vom 07.04.2017
Kurzfassung

Das BMF teilt den Stand der Umsetzung der Anfang April 2016 in einem 10-Punkte-Aktionsplan gegen Steuerbetrug, trickreiche Steuervermeidung und Geldwäsche bekanntgemachten Vorhaben mit.
Im Einzelnen geht das BMF auf folgende Punkte ein:

  1. Steuerlicher Informationsaustausch mit Panama,
  2. Schwarze Listen,
  3. Weltweiter automatischer Informationsaustausch,
  4. Überwachung des Informationsaustauschs,
  5. Transparenzregister,
  6. Registervernetzung,
  7. Offenlegungspflichten für Steuergestaltungen,
  8. Schärfere Verwaltungssanktionen,
  9. Keine „Flucht in die Verjährung“,
  10. Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldung – Financial Intelligence Unit (FIU).

Die vollständige Mitteilung finden Sie Homepage des BMF

Quelle: BMF