Abgabenordnung | Steuerurteil: Hohe Zinsen bleiben vorerst bestehen
BdSt, Pressemitteilung vom 17.08.2017 zum Urteil 10 K 2472/16 des FG Münster vom 17.08.2017Das Finanzgericht Münster hält den Steuerzinssatz von 6 Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az. 10 K 2472/16 E). Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof ausdrücklich zugelassen und [...]