WPK online vom 27.06.2017
Am 20.06.2017 veröffentlichte das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (E-DRÄS 8) zu vorgesehenen Änderungen an DSR 20 Konzernlagebericht. Anpassungsbedarf ergibt sich hauptsächlich aus dem am 19.04.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).
Hintergrund: Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz führt für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern neue handelsrechtliche Berichtspflichten für nichtfinanzielle Informationen ein. Diese betreffen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung der Korruption. Aktiengesellschaften im Sinne des § 289a HGB haben zudem die vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensführung um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts im Hinblick auf die Zusammensetzung der Leitungsorgane des Unternehmens zu ergänzen. Weiterhin werden die Paragrafen zum Lagebericht und Konzernlagebericht neu strukturiert.
Der DRS 20 Konzernlagebericht ist inhaltlich und formal an die geänderte Rechtslage anzupassen. Hierzu soll ein umfassender gesonderter Abschnitt zur „Nichtfinanziellen Konzernerklärung“ aufgenommen und der Abschnitt „Konzernerklärung zur Unternehmensführung“ um Regelungen bezüglich der Angaben zum Diversitätskonzept ergänzt werden. Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen am DRS 20 vorgeschlagen.
Quelle: WPK