BFH, Urteil X R 6/15 vom 05.04.2017
Leitsatz
- Auch ein gewerblicher Grundstückshandel setzt Gewinnerzielungsabsicht voraus.
- Die Gewinnerzielungsabsicht kann nachträglich entfallen.
- Obliegt es dem gewerblichen Händler zu bebauender Grundstücke, mit Rücksicht auf eine längere Verlustphase Umstrukturierungsmaßnahmen zu treffen, so hat er geänderte konkrete Nutzungskonzepte zu entwickeln und zu verfolgen.
- Die Hoffnung auf einen Veräußerungsgewinn jenseits einer Haltefrist von zehn Jahren ist regelmäßig privater Natur.
- Wird der Betrieb weder umstrukturiert noch aufgegeben, kommt es zum Strukturwandel zur Liebhaberei.
Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 05.07.2017 als NV-Entscheidung abrufbar.
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Quelle: BFH