BFH, Urteil VIII R 38/15 vom 14.03.2017
Leitsatz
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- Die mit der Abgeltungsteuer als Schedule eingeführten Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) bedingen eine tatsächliche Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht. Sie gilt auch hinsichtlich von Verlusten aus der Veräußerung einer Lebensversicherung.
Das vollständige Urteil finden Sie hier
Quelle: BFH