Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
BFH, Urteil IX R 18/16 vom 06.12.2016

Leitsatz
Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt der Veräußerungs­verlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungs­zeiträumen der Zahlungszuflüsse an.

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Quelle: BFH