Besuchsfahrten – Nachweis der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers –
BFH, Beschluss VI R 42/15 vom 12.07.2017

Leitsatz
Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden.

Quelle: BFH