Betriebsbezogene Ermittlung der Begrenzung nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG –
BFH, Urteil X R 12/15 vom 20.03.2017

Leitsatz

  1. Die Begrenzung des Steuerermäßigungsbetrags nach § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG ist betriebsbezogen zu ermitteln.
  2. Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften ist der für den Schlussgesellschafter festgestellte anteilige Gewerbesteuer-Messbetrag zum Zwecke dieser Ermittlung aufzuteilen, soweit er auf verschiedene Mitunternehmerschaften entfällt.

Quelle: BFH