BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 6 – S-1320 / 16 / 10002 :014 vom 17.08.2017

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF für den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch nach der Richtlinie 2015/2376/EU des Rates vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung und zum verpflichtenden spontanen Informationsaustausch entsprechend den Vereinbarungen zu Aktionspunkt 5 des Projektes „Base Erosion and Profit Shifting“ (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) mit OECD- und G20-Staaten sowie IF-Staaten (BEPS-Projekt) Grundsätze festgelegt.

 

Quelle: BMF