Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.04.2017

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch, den 26.04.2017, als Maßnahme gegen schädliche Steuerpraktiken u. a. eine sog. Lizenzschranke beschlossen. Außerdem wurde zur Entlastung besonders der mittelständischen Wirtschaft die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter stark erhöht.

Nachdem die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD insgesamt acht Änderungsanträge beschlossen hatten, stimmte der Finanzausschuss dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (18/11233, 18/11531) mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt. Zur Unterbindung von Gewinnverlagerungen sieht der Gesetzentwurf eine Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen vor. Dazu heißt es, immaterielle Wirtschaftsgüter wie Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte würden sich besonders einfach über Staatsgrenzen hinweg übertragen lassen. Dies habe in der Vergangenheit zu einem Steuerwettbewerb zwischen Staaten (z. B. mit „Lizenzboxen“) geführt. „Multinationale Konzerne können diese Präferenzregime zur Gewinnverlagerung nutzen“, argumentierte die Bundesregierung und forderte: „Steuern sollen jedoch dem Staat zustehen, in dem die der Wertschöpfung zugrundeliegende Aktivität stattfindet, und nicht dem Staat, der den höchsten Steuerrabatt bietet.“

Quelle: Deutscher Bundestag