IDW Aktuell v. 31.5.2017

Das IDW hat den IDW Praxishinweis 1/2016 verabschiedet. Die am 01.07.2016 veröffentlichte Entwurfsfassung des Praxishinweises zur Ausgestaltung und Prüfung von Tax Compliance Management Systemen nach IDW PS 980 hat in der Praxis große Aufmerksamkeit erfahren. In der Fassung vom 31.05.2017 wurden Anmerkungen aus dem Berufsstand und von anderen Berufsverbänden berücksichtigt. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Klarstellungen und redaktionelle Anpassungen.

Der IDW Praxishinweis 1/2016 dient vor allem als Hilfestellung für den Berufsstand, wenn ein Mandant eine Prüfung seines innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern (Tax CMS) oder abgegrenzter Teilbereiche dieses Systems durch einen Berufsträger beauftragt. In Tz. 2.6 des Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung nimmt die Finanzverwaltung seit Mitte 2016 auf ein solches innerbetriebliches Kontrollsystem Bezug, das auf die Erfüllung steuerlicher Pflichten gerichtet ist. Unterläuft dem Steuerpflichtigen trotz eines solchen eingerichteten innerbetrieblichen Kontrollsystems ein Fehler in der Steuererklärung, kann das System danach ggf. als Indiz gegen Vorsatz und Leichtfertigkeit angesehen werden.

Mit dem IDW Praxishinweis 1/2016 steht der Unternehmenspraxis ein aus IDW PS 980 auf den Bereich der steuerlichen Compliance übertragener Rahmen zur Beschreibung von Tax CMS zur Verfügung, der sich für alle Arten von Tätigkeiten, Organisationsformen und Unternehmensgrößen anpassen lässt. Ausgangspunkt der Prüfung des Tax CMS ist die vom Unternehmen erstellte Tax CMS-Beschreibung. Das Tax CMS kann daraufhin gem. IDW PS 980 einer Angemessenheitsprüfung oder darüberhinausgehend einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen werden.

Quelle: IDW