FALK JOURNAL 03 | 17 – Durch die Umstellung des Rechnungszinssatzes wurde für die abgelaufene Bilanzsaison Ruhe gewonnen, es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf, denn die zukünftigen Ertragsbelastungen sind gewaltig

In den Pensionsrückstellungen liegen aufgrund der Niedrigzinsphase enorme zukünftige Ergebnisbelastungen. Es wurde schon sehr viel darüber geschrieben, doch unser Eindruck ist, viele Unternehmer verdrängen weiter das Thema. Das muss nicht sein, denn ein aktives Handeln bringt eine Vielzahl von Vorteilen für die Unternehmen.

Umstellung des Rechnungszinssatzes
(von 4,01% auf 3,83%)

Wie viel wurde denn schon über das Thema Pensionslast geschrieben? Das Thema war allgegenwärtig. Doch dann kam die Umstellung des Rechnungszinssatzes vom 7-Jahres-Durchschnitt auf den 10-Jahres-Durchschnitt für das Bilanzjahr 2016. Die Absenkung von 4,01% auf 3,83% verschaffte vielen Unternehmen eine Atempause. Unser Eindruck aus vielen Gesprächen ist jedoch, dass durch diese Atempause die zukünftige Ertragsbelastung wieder in den Hintergrund geraten ist. Es herrscht sozusagen eine trügerische Ruhe an der „Pensionsfront“.

Prognose der zukünftigen Belastungen

Eines ist klar, mit dem Absinken der Zinssätze wurde nur etwas Zeit gewonnen. Doch was bedeutet denn das ganz konkret? Es gilt die Faustformel: Sinkt das Zinsniveau um einen Prozentpunkt, müssen die Unternehmen ihre Pensionsrückstellungen um bis zu 20 Prozent erhöhen. Zur Klarstellung: Von 2016 zum prognostizierten Wert 31.12.2019 sinkt der relevante Zins um 1,07%.

Doch was sind die Folgen für die Unternehmer mit Pensionsverpflichtungen?

Durch das Absinken der Zinssätze wird das operative Ergebnis der Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in den nächsten Jahren deutlich negativ beeinflusst, ohne dass diese Ihr Geschäftsmodell ansonsten verändern. Das wird Erklärungsbedarf gegenüber Kreditinstituten und Kreditversicherern nach sich ziehen. In der Folge wird das Eigenkapital von betroffenen Unternehmen sinken und damit einhergehend der Verschuldungsgrad steigen. Wie leicht auszurechnen ist, zieht das ein negatives Rating nach sich, was wiederum mit höheren Kreditkosten bezahlt werden muss. Der Unternehmenswert sinkt, was bei einer möglicherweise angedachten Veräußerung beim Kaufpreis zu spüren sein wird. Weiter sind aus unserer Erfahrung die Pensionsrückstellungen zunehmend Dealbreaker.

Was können betroffene Unternehmen tun?

Es bietet sich eine Vielzahl von Lösungsansätzen an, wobei einem immer bewusst sein muss, dass diese beim aktuellen Zinsniveau nicht günstig sind. Die wirtschaftliche und rechtliche Enthaftung des Unternehmens wird oft als erstes Ziel genannt. Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Treuhandmodelle sind hier immer wieder praktizierte Lösungen. Allen gemeinsam ist in der Regel jedoch eine vorweggenommene Liquiditätsbelastung.

Ein weiterer praktischer Ansatz

Aus der Diskussion mit Mandanten haben wir nunmehr auch schon häufiger den Weg gewählt, die bestehenden Pensionsverpflichtungen auf den Prüfstand zu stellen und zu hinterfragen: Muss es noch die ursprüngliche Höhe an Pensionszusage sein, welche unter ganz anderen Ausgangsparametern ursprünglich gewählt wurde?

Nach der umfassenden Analyse wurden die schon erdienten Pensionsansprüche eingefroren und auf zukünftige Steigerungen verzichtet. Im Zusammenspiel mit den Rückdeckungsversicherungen ergab sich somit eine signifikant geringere zukünftige Belastung. Der ganze Komplex kann auf eine andere Konzerngesellschaft übertragen werden, so dass der operative Bereich zukunftssicher aufgestellt ist.

Fazit

Manchmal ist nichts zu tun, die schlechteste aller Lösungen. Der Umgang mit Pensionsrückstellungen ist ein solcher Fall. Unsere dringende Empfehlung ist es deshalb, dass betroffene Unternehmer sich die Zeit nehmen sollten, ihre unternehmensspezifische Pensions-Situation zu analysieren. Das zukünftige Bilanzbild und der Unternehmenswert werden es den Unternehmern danken.

Quelle: Falk & Co Journal 03 | 17