WPK, Mitteilung vom 28.09.2017

Am 22. September 2017 verabschiedete das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 8 (DRÄS 8). Die Änderungen betreffen im Wesentlichen DRS 20 Konzernlagebericht und ergeben sich aus dem im April 2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz).

Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz führt neue Berichtspflichten ein, die einerseits die Angaben zum Diversitätskonzept für die Leitungsorgane und andererseits die nichtfinanzielle Erklärung zum Gegenstand haben. Hierfür wurden im DRS 20 zwei zusätzliche, konkretisierende Abschnitte eingefügt.

Auf der Internetseite des DRSC steht eine detaillierte Darstellung der gegenüber dem Entwurf vorgenommenen Änderungen zur Verfügung.

Quelle: WPK