Abzinsungszinssätze für Mai 2017
Die Abzinsungszinssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Mai 2017 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.
Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Quelle: Deutsche Bundesbank