Einkommensteuer | BFH zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern
BFH, Urteil VIII R 15/15 vom 09.05.2017 Leitsatz Der personenbezogene Höchstbetrag in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i. d. F. des JStG 2010 begrenzt den Abzug von Aufwendungen eines Steuerpflichtigen auch bei der Nutzung von mehreren häuslichen Arbeitszimmern in verschiedenen Haushalten typisierend auf 1.250 Euro. Das vollständige Urteil [...]