Umsatzsteuer | BFH bestätigt Übergangsregelung in Bauträgerfällen
BFH, Pressemitteilung Nr. 20/17 vom 05.04.2017 zum Urteil V R 16, 24/16 vom 23.02.2017 Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann (zu seinem Nachteil) geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht. So [...]