Einkommensteuer | Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind teilweise steuerfrei
Pressemitteilung vom 22.03.2017, BFH 31.1.2017, IX R 10/16 Leitsatz Ehrenamtliche Richterinnen und Richter haben entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung die Entschädigung für Zeitversäumnis nicht zu versteuern. Steuerpflichtig bleibt demgegenüber die Entschädigung für Verdienstausfall. Den Volltext dieser Entscheidung finden Sie hier Quelle: BFH